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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Basisinformation

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 regelt die Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Leistungsübersicht

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 1 -Grundsätze der Prävention-
  • Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001
  • Ausbildung der Fahrer von Teleskopstaplern nach DGUV Grundsatz 308-009
  • Ausbildung der Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003
  • Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008
  • Prüfung von Regalsystemen gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007
  • Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten nach BetrSichV
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

Neutral, objektiv, flexibel

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gehe ich, außerhalb Ihrer bestehenden Betriebskultur unvoreingenommen neutral, objektiv und flexibel an die speziellen Anforderungen des Arbeitsschutzes heran.


Sie benötigen weitere Informationen zu meinen Leistungen? Sprechen Sie mich an!